Katholische Trauung:
Für die Anmeldung zur Trauung brauchen Sie einen Personalausweis,
eine Taufurkunde mit Nachweis der Ledigkeit, dien Firmungszeugnis
und die schriftliche Anmeldung der Eheschließung oder Heiratsurkunde
des Standesamtes. Die Taufurkunde wird vom Taufpfarramt ausgestellt und
darf nicht älter als 6 Monate sein. Das Firmungszeugnis brauchen Sei vor
allem dann, wenn die Firmung nicht auf dem Taufschein verzeichnet ist.
Wenn Sie nicht in Ihrer Heimatgemeinde heiraten, brauchen Sie außerdem eine
Traulizenz oder einen Entlassungsschein des zuständigen Gemeindepfarrers.
Evangelische Trauung:
Zur Anmeldung der Trauung benötigen Sie einen Personalausweis, den Taufschein,
den Konfirmationsschein und die schriftliche Anmeldung der Eheschließung oder
Heiratsurkunde des Standesamtes. Wenn Sie nicht in Ihrer Heimatgemeinde heiraten,
brauchen Sie außerdem eine Zäsion / Dimissoriale des zuständigen Gemeindepfarrers.
ökumenische Trauung:
Die ökumenische Trauung (= kirchliche Trauung zwischen Katholiken und Protestanten)
kann von einem evangelischen, einem katholischen oder von zwei Geistlichen aus beiden
Konfessionen gestaltet werden. In der Regel nimmt aber jeweils der Geistliche die Trauung vor,
in dessen Kirche sie stattfindet.
Wiederheirat Geschiedener:
In der katholischen Kirche gilt das Ehesakrament als unauflöslich. Deswegen können Geschiedene
zu Lebzeiten des ehemaligen Partners sich nicht nochmals katholisch trauen lassen. Einzige Ausnahme
bilden die seltenen Fälle, in denen die Kirche die frühere Ehe für nichtig erklärt. Auch für die
evangelische Kirche gilt die Ehe prinzipiell als unauflöslich: über die Möglichkeit einer zweiten
kirchlichen Trauung entscheidet hier der zuständige Pfarrer in Absprache mit dem Dekan.
Und das sollten Sie mit dem Pfarrer absprechen:
- Wahl der Trauzeugen
- Gestaltung von Ein- und Auszug aus der Kirche
- Wahl der Musik, Glokengeläut
- Wahl des Trauspruches
- Blumenschmuck in der Kirche
- Möglichkeit von Foto- und Filmaufnahmen während der Trauung